DAkkS Deutsche Akkreditierungsstelle

German Accreditation Body
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung EG Nr. 765/2008 mussten die Mitgliedstaaten ab 01.01.2010 eine einzige nationale Akkreditierungsstelle benennen. Dieser Anweisung folgend wurde in Deutschland die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS errichtet. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen dazu enthält das Akkreditierungsstellengesetz. Die DAkkS arbeitet nicht gewinnorientiert, unterliegt in Bezug auf ihre hoheitliche Tätigkeit dem deutschen Verwaltungsrecht und nimmt die Akkreditierungstätigkeiten gemäß Verordnung EG Nr. 765/2008 wie eine Behörde wahr