Sicherheitsfunk-Schutzverordnung

Verordnung zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden [SchuTSEV]. Sie regelt auf Grund von § 6, Abs. 3 des EMVG die Durchführung besonderer Maßnahmen der BNetzA zum Schutz solcher Anlagen vor elektromagnetischen Störungen. Sie trat am 19.05.2009 anstelle der bisherigen Nutzungsbestimmung 30 [NB 30] in Kraft