Schutz gegen elektromagnetische Felder
entsprechende Schutzmaßnahmen betreffen in erster Linie die Umsetzung der 26. BImschV und der BGV B11. Für die Einhaltung der darin vorgegebenen Grenzwerte sind die Unternehmen verantwortlich. Dazu sind technische und verwaltungsmäßige Kontrollen zu realisieren, Personenschutzprogramme aufzulegen, die medizinische Überwachung des gefährdeten Personals sicherzustellen und technisch-organisatorische Maßnahmen durchzusetzen wie
- Begrenzen der Feldemissionswerte im Rahmen des technisch Möglichen
- Vorsehen von Sicherheitsabständen, Sperren, Zugangsbeschränkungen, Warneinrichtungen
- Realisierung von Schirmungsmaßnahmen an Emissionsquellen zur Minderung der Belastung des Umfeldes
- Bereitstellung persönliche Schutzausrüstungen, HF-Schutzbekleidung
- Durchführung verwaltungstechnisch basierter Sicherheitsbelehrungen und Kontrollmaßnahmen|)|