Richtlinie 2004/40/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen elektromagnetischer Felder

18. Einzelrichtlinie zur Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie, Ausgabe April 2004. Die verbindliche Einführung dieser Richtlinie wurde von der Europäischen Kommission 2007 auf den 30. April 2012 verschoben