Performance Criteria

Leistungskriterien
für die Bewertung der Störfestigkeitseigenschaften von Betriebsmitteln/Geräten im Zuge einer Störfestigkeitsprüfung. Es werden im Allgemeinen die folgenden drei Kriterien angewandt [in manchen Fällen auch mehr, siehe Störfestigkeitsprüfung].
  1. Kriterium A: Das Gerät/Betriebsmittel muss während und nach der Prüfung beim bestimmungsgemäßen Betrieb ordnungsgemäß arbeiten. Das heißt es darf keine Beeinträchtigung des Betriebsverhaltens oder kein Funktionsausfall unterhalb einer vom Hersteller definierten Betriebsqualität auftreten.
  2. Kriterium B: Das Gerät/Betriebsmittel darf während der Durchführung der Prüfung Beeinträchtigungen der Betriebsqualität zeigen. Eine Änderung der eingestellten Betriebsart und/oder der Verlust von gespeicherten Daten während der Prüfung ist jedoch nicht zulässig. Nach Abschluss der Prüfung mus das Prüfobjekt bestimmungsgemäß weiterarbeiten und ordnungsgemäß funktionieren.
  3. Kriterium C: Ein zeitweiliger Funktionsausfall während der Prüfung ist erlaubt, jedoch muss sich nach Abschluss der Prüfung die ordnungsgemäße Funktion selbst wieder herstellen oder durch Betätigen der Bedienelemente wieder herstellbar sein|)|