Performance Criteria
für die Bewertung der Störfestigkeitseigenschaften von Betriebsmitteln/Geräten im Zuge einer Störfestigkeitsprüfung. Es werden im Allgemeinen die folgenden drei Kriterien angewandt [in manchen Fällen auch mehr, siehe Störfestigkeitsprüfung].
- Kriterium A: Das Gerät/Betriebsmittel muss während und nach der Prüfung beim bestimmungsgemäßen Betrieb ordnungsgemäß arbeiten. Das heißt es darf keine Beeinträchtigung des Betriebsverhaltens oder kein Funktionsausfall unterhalb einer vom Hersteller definierten Betriebsqualität auftreten.
- Kriterium B: Das Gerät/Betriebsmittel darf während der Durchführung der Prüfung Beeinträchtigungen der Betriebsqualität zeigen. Eine Änderung der eingestellten Betriebsart und/oder der Verlust von gespeicherten Daten während der Prüfung ist jedoch nicht zulässig. Nach Abschluss der Prüfung mus das Prüfobjekt bestimmungsgemäß weiterarbeiten und ordnungsgemäß funktionieren.
- Kriterium C: Ein zeitweiliger Funktionsausfall während der Prüfung ist erlaubt, jedoch muss sich nach Abschluss der Prüfung die ordnungsgemäße Funktion selbst wieder herstellen oder durch Betätigen der Bedienelemente wieder herstellbar sein|)|