PED Portable Electronic Devices oder Passenger Carried Electronic Devices

transportable elektronische Einrichtungen, d.h. von Passagieren auf Land-, Luft- und Seefahrzeugen mitführbare elektronische Geräte wie Mobiltelefone, Sprechfunkgeräte, Laptops, CD-Player, GPS-Systeme, Game Boys u.a., die mittels eigener Energieversorgung betrieben oder aus einer Bordsteckdose versorgt werden, deren Betrieb sich störend auf die Bordelektronik auswirken kann. Der Betrieb solcher Geräte ist insbesondere in Flugzeugen während des Starts und der Landung und für Mobiltelefone während des gesamten Fluges verboten. Nicht betroffen davon sind Herzschrittmacher u.a. medizintechnische elektronische Implantate