Maschinenrichtlinie

Machine Directive
Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist am 09.06.2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Sie musste bis zum 29.06.2008 in deutsches Recht umgesetzt und ab dem 29.12.2009 von den Herstellern bzw. denjenigen, die Maschinen in den Verkehr bringen, angewendet werden. Bis dahin galt die alte Maschinen-Richtlinie 98/37/EG. Die neue Maschinenrichtlinie hat die Aufgabe, den freien Warenverkehr für Maschinen damit sind auch Maschinenanlagen und auswechselbare Ausrüstungen gemeint, einzeln in den Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile sowie Lastaufnahmeeinrichtungen in der Europäischen Union sicherzustellen. Sie schreibt dazu harmonisierte Beschaffenheitsanforderungen und Konformitätsbewertungsverfahren vor, die von den "verantwortlichen Personen" zu erfüllen sind. Dies betrifft insbesondere auch Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit dem Aufbau von Maschinen