Konformitätsvermutung

Assumption of Conformity
Bei Konformität, d.h. bei Übereinstimmung eines Produkts mit dafür relevanten nationalen Normen, soweit es sich um eine Umsetzung harmonisierter Normen handelt wird vermutet, d.h. kann davon ausgegangen werden, dass es die entsprechenden wesentlichen Anforderungen, z.B. EMV-Anforderungen erfüllt. Hat der Hersteller solche Normen nicht oder nur teilweise angewandt, muss ein Nachweis über Maßnahmen erbracht werden, die von ihm realisiert wurden, um den wesentlichen Anforderungen zu entsprechen