Inverkehrbringen

To Place on the Market
im Sinne des EMVG ist „das erstmalige Bereitstellen eines Gerätes im Markt der Mitgliedstaaten der EU und der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zum Zwecke seines Vertriebs oder seines Betriebs auf dem Gebiet eines dieser Staaten. Das Inverkehrbringen bezieht sich dabei auf jedes einzelne Gerät, unabhängig vom Fertigungszeitpunkt und -ort und davon, ob es in Einzel- oder Serienfertigung hergestellt wurde. Nicht unter diesen Begriff fällt das Aufstellen und Vorführen eines Gerätes auf Ausstellungen und Messen“