Importeur

Importer
Im Sinne der EG-Richtlinien des neuen Konzepts ist ein Importeur eine in der Europäischen Gemeinschaft niedergelassene natürliche oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Drittland auf dem Gemeinschaftsmarkt in den Verkehr bringt. Verfügt der Hersteller über keine Niederlassung in der Gemeinschaft und ist auch kein Bevollmächtigter beauftragt in seinem Namen zu handeln, muss der Importeur sicherstellen, dass er die Marktaufsichtsbehörden mit allen notwendigen Informationen über das Produkt versorgen kann