Grenzstörpegel [für Emissionen]

EMC Emission Limits
Um Funktionsstörungen, d.h. die Beeinträchtigung von Funkdiensten, möglichst auszuschließen, dürfen die Emisionen potentieller Störquellen [betrifft nahezu alle elektrischen und elektronischen Geräte] bestimmte, in Normen in Abhängigkeit von der Frequenz vorgegebene Grenzwerte [Grenzstörpegel] nicht überschreiten. Dabei werden Grenzstörpegel für Funkstörspannungen, Funkstörleistungen und Funkstörfeldstärken unterschieden. Erstere bilden die zulässige Obergrenze für unsymmetrische Funkstörspannungen im Bereich bis 30 MHz. Bei höheren Frequenzen wird infolge der zunehmenden Abstrahlung von den Geräteleitungen mittels Absorptions-Messwandlerzangen die Funkstörleistung gemessen. Infolgedessen sind hier Grenzwerte für die Funkstörleistung vorgeschrieben. Schließlich dürfen die von Geräten ausgesandten Funkstörfeldstärken im definierten Abständen bestimmte zulässige Werte nicht überschreiten. Hier gelten dann die Grenzstörpegel für die Funkstörfeldstärken