Frequenzordnung

Dient der Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung von Frequenzen und unter Berücksichtigung der in § Abs. 2 des TKG genannten weiteren Ziele durch die Bundesnetzagentur. Dazu existiert ein Frequenzbereichszuweisungsplan sowie ein Frequenznutzungsplan. Darin werden Frequenzen zugeteilt und die Frequenznutzungen werden überwacht