Explosionsschutz
in technologischen Anlagen und Bereichen [Räume oder Freigelände] vorzugsweise der chemischen und petrochemischen Industrie, in denen Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube mit Luft explosionsfähige Gemische bilden können, sind zur Gewährleistung des Explosionsschutzes besondere Vorkehrungen zu treffen. Das geschieht u.a. durch den Einsatz explosionsgeschützter [ex-geschützter] elektrotechnischer Betriebsmittel. Hierzu sind in entsprechenden Richtlinien verschiedene Zündschutzarten, wie z.B. die Überdruckkapselung, Vergusskapselung oder Eigensicherheit definiert. Sollen Betriebsmittel in ex-geschützten Bereichen eingesetzt werden, bedarf es einer Zulassung durch eine hierfür vorgesehene Stelle, z.B. die PTB. Speziell aus Sicht der EMV ist dafür Sorge zu tragen, dass durch leitungsgebundene oder feldgebundene Beeinflussungen oder durch elektrostatische Aufladungen keine zündfähigen Energiemengen in explosionsgefährdete Bereiche gelangen können bzw. darin entstehen.