EMV-Maßnahmen
sind erforderliche Aktivitäten, die darauf gerichtet sind, die EMV-gerechte Gestaltung von Geräten und Systemen im Zuge der Konzipierung, Entwicklung, Projektierung und der nachfolgenden technischen Realisierung gesetzesgerecht/normgerecht zu verwirklichen und in der anschließenden Betriebsphase die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu überwachen und ggfs. durch geeignete Wartungsmaßnamen zu konservieren. Das bedeutet im Einzelnen
desweiteren
den Störfestigkeitspegel aller beteiligten Komponenten so groß wie wirtschaftlich vertretbar auszuführen,
durch ein störfestes konstruktives und schaltungsmäßiges Layout und durch den Einsatz von Barrieren [Filter, Schirme, Abdichtungen, Überspannungsschutzbausteine] zur Abblockung von Störgrößen;
und nicht zuletzt
die Überwachung und Aufrechterhaltung der Wirksamkeit aller getroffenen EMV-Maßnahmen während der gesamten Lebenszeit des Betrachtungsobjekts durch entsprechende Überwachungs- und Wartungsmaßnahmen.
Zu ergreifende Schutzmaßnahmen beim Errichten von Niederspannungsanlagen siehe CENELEC- Harmonisierungsdokument HD 60364-4-444 Schutzmaßnahmen – Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen vom Mai 2010
desweiteren
den Störfestigkeitspegel aller beteiligten Komponenten so groß wie wirtschaftlich vertretbar auszuführen,
durch ein störfestes konstruktives und schaltungsmäßiges Layout und durch den Einsatz von Barrieren [Filter, Schirme, Abdichtungen, Überspannungsschutzbausteine] zur Abblockung von Störgrößen;
und nicht zuletzt
die Überwachung und Aufrechterhaltung der Wirksamkeit aller getroffenen EMV-Maßnahmen während der gesamten Lebenszeit des Betrachtungsobjekts durch entsprechende Überwachungs- und Wartungsmaßnahmen.
Zu ergreifende Schutzmaßnahmen beim Errichten von Niederspannungsanlagen siehe CENELEC- Harmonisierungsdokument HD 60364-4-444 Schutzmaßnahmen – Schutz bei Störspannungen und elektromagnetischen Störgrößen vom Mai 2010