Elektromagnetische Verträglichkeit

Electromagnetic Compatibility
EMV, Fähigkeit eines Betriebsmittels, in seiner elektromagnetischen Umgebung zufriedenstellend zu arbeiten, ohne dabei selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für andere in derselben Umgebung arbeitende Betriebsmittel unannehmbar wären [IEV 161-01-07 und EMVG].
Diese von elektrotechnischen Produkten geforderte nichtfunktionale Eigenschaft ist heute angesichts der Überfrachtung der industriellen, privaten und öffentlichen Bereiche mit funktionsintensiver, oft zuverlässigkeits- und sicherheitsgerichteter Elektronik sowie elektrischer und elektronischer Informations-, Kommunikations-, Unterhaltungs-, Rechen- und Energietechnik ein brisantes technisches aber auch wirtschaftspolitisches Problem und damit die EMV notwendigerweise ein gesetzlich geregeltes Schutzanliegen [siehe EMVG]. Rein technisch gesehen repräsentiert sie in der Menge der von einem elektrotechnischen Erzeugnis geforderten Produktmerkmale ein zwar sehr komplexes, aber doch einzelnes Attribut, das ebenso wie andere geforderte Produkteigenschaften im Zuge der Planung, Entwicklung und Herstellung von Betriebsmitteln zunächst vereinbart und danach zielgerichtet zu verwirklichen und am fertigen Erzeugnis nachzuweisen und zu pflegen ist. Für den Praktiker sind dabei die folgenden Fragen interessant.
  1. Was ist der physikalische Hintergrund des Verträglichkeitsproblems?
  2. Wie werden EMV-Produkteigenschaften quantitativ, d.h. mess- und prüfbar charakterisiert?
  3. Welche Anforderungen werden mit welcher Schärfe und Verbindlichkeit an sie gestellt?
  4. Wie werden EMV-Produkteigenschaften kosteneffektiv verwirklicht?
  5. Wie werden EMV-Produkteigenschaften nachgewiesen?
  6. Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Produkteigenschaft EMV und anderen relevanten Produktmerkmalen und Problemfeldern?|)|

Zu diesen Fragen existiert ein umfangreiches EMV-Literatur-Angebot. Darüber hinaus stehen zur Beantwortung von konkreten Fragen zur EMV das Fachreferat 411 der Bundesnetzagentur bzw. auch die Außenstellen der Bundesnetzagentur zur Verfügung.
Anmerkung: Der Begriff „Elektromagnetische Verträglichkeit [EMV]“ ist nach EMVG [siehe oben] als Produkteigenschaft definiert, d.h. an einem Objekt festgemacht. Das Wort „Verträglichkeit“ charakterisiert begriffsinhaltlich aber eigentlich die Qualität eines Beziehungsgefüges zwischen mindestens zwei oder mehreren oder auch sehr vielen Partnern, Betrachtungsobjekten, Sachverhalten oder Phänomenen. Aus dieser Sicht wäre bei Beschränkung auf die zwischen elektrischen und elektronischen Objekten bestehenden elektromagnetischen Beziehungen die „Elektromagnetische Verträglichkeit“ eigentlich der Zustand des elektromagnetischen Beziehungsgefüges, bei dem alle beteiligten Einrichtungen/Systeme in beabsichtigter Weise funktionieren, ohne sich gegenseitig zu beeinträchtigen. In diesem Sinne wird der Begriff EMV unbeschadet der im EMVG gegebenen Definition ja auch tatsächlich oftmals interpretiert [siehe z.B.Intrasystem-EMV oder Intersystem EMV]. Diesen Zustand unabhängig vom technischen Fortschritt zu konservieren, ist ja letztlich auch das Bestreben aller Bemühungen der EMV-Normung und der technischen EMV-Arbeit. Um diesen Zustand zu erreichen, müssen Produkte in gegebenen Umfeldern normungsbasierte Vorgaben für zulässige Störaussendungen und erforderliche Störfestigkeitswerte erfüllen. Das heisst, sie müssen, ebenso wie viele andere, im Zuge des Gestaltungsprozesses zu verwirklichende Eigenschaften auch bestimmte EMV-Eigenschaften haben. Treffender, auch aus philologischer Sicht, und weniger irreführend wäre es deshalb gewesen, den Begriff „EMV“ in diesem Sinne als Zustandsgröße und nicht als Produkteigenschaft zu definieren und die heute verbindliche EMV-Definition, siehe oben, als Anforderungscharakteristik für die verträglichkeitsgerechte Gestaltung von Produkten zu verwenden. Aber das ist wohl nicht mehr zu korrigieren