e-Kennzeichnung

e-Marking
EG-Genehmigungszeichen, das für eine EUB, die dieses Zeichen trägt, bescheinigt, dass sie die Anforderungen der Kfz-EMV-Richtlinie erfüllt. Die Anforderungen an eine e-Kennzeichnung sind in dieser Richtlinie geregelt. Die Kennzeichnung wurde mit dem 01.10.2002 für elektrisch/elektronische Geräte und Baugruppen, die an Bord von Kraftfahrzeugen während der Fahrt betrieben werden, zur Pflicht. Sie hat den Charakter einer Typgenehmigung und wird für EUBs vom Kraftfahrt-Bundesamt [KBA] bei Vorlage eines Prüfberichts von einem vom KBA akkreditierten Prüflabor oder einem vom KBA anerkannten Technischen Dienst sowie einem Nachweis, dass der Hersteller der EUB über ein zufriedenstellendes Qualitätssicherungssystem verfügt, erteilt. Nebenstehendes Bild zeigt das Muster einer e-Kennzeichnung. Die 1 hinter dem e kennzeichnet den Prüfort [1=Deutschland], die nächsten beiden Ziffern 03 den Änderungsstand der Richtlinie, der der Prüfung zugrunde lag und die letzten vier Ziffern 0148 die Basisgenehmigungsnummer