EG-Konformitätserklärung

EC Declaration of Conformity / ECDoC
Feststellung eines Anbieters, der unter alleiniger Verantwortung erklärt, dass ein Erzeugnis, Verfahren oder eine Dienstleistung mit allen produktrelevanten europäischen Normen übereinstimmt. Im Zusammenhang mit dem EMVG muss sie enthalten: einen Verweis auf die EMV-Richtlinie 2004/108/EG, die Beschreibung des betreffenden Geräts bzw. der Geräte für die sie abgegeben wird; Namen und Anschrift des Herstellers bzw. seines in der EG ansässigen Bevollmächtigten; die Fundstellen der Spezifikationen, in Bezug auf die Übereinstimmung erklärt wird; Datum der Erklärung; Namen und Unterschrift der für den Hersteller oder seines Bevollmächtigten zeichnungberechtigten Person. Sie muss in einer der Amtssprachen des EWR abgefasst sein, ist 10 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzuzeigen