CE-Kennzeichnung [eines Produkts]

CE Marking
Die CE-Kennzeichnung ist der Nachweis dafür, dass ein Produkt die grundlegenden Schutz- und Sicherheitsanforderungen gemäß EU-Recht erfüllt, und dass die dafür vorgeschriebenen Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt worden sind. Sie ist eine darauf beruhende, auf europäischer Ebene regulierte Produkt-Kennzeichnung, die den Marktzugang der EU-Mitgliedsstaaten zum innereuropäischen Markt anhand der europäischen Richtlinien und den korrespondierenden nationalen Regelwerken regelt. Sie basiert hauptsächlich auf einer durch den Hersteller selbst gegebenen Konformitätserklärung und ist obligatorisch für alle Waren, die in den Geltungsbereich der derzeit 25 EG-Richtlinien nach dem so genannten neuen Konzept fallen und die im Binnenmarkt der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in den Verkehr gebracht werden. Sie besteht aus den Buchstaben CE und weist auf die Übereinstimmung mit allen EG-Richtlinien hin, von denen das gekennzeichnete Produkt betroffen ist. Sie besagt, dass die natürliche oder juristische Person, die die Anbringung durchgeführt oder veranlasst hat, sich vergewissert hat, dass das Erzeugnis alle Gemeinschaftsrichtlinien zur vollständigen Harmonisierung erfüllt und allen vorschriftsmäßigen Konformitätsbewertungverfahren unterzogen worden ist. Das CE-Zeichen muss mindestens 5 mm hoch sein. Es wird gewöhnlich auf dem Gerät oder seinem Typenschild angebracht. Sofern dies auf Grund der Beschaffenheit des Gerätes nicht möglich oder sinnvoll ist, wird es, sofern vorhanden, auf der Verpackung oder auf den Begleitunterlagen untergebracht.
Das CE-Zeichen ist kein Qualitätszeichen oder Sicherheitszeichen sondern für die Vollzugsbehörden eines jeden EU-Mitgliedsstaates der Hinweis darauf, dass das Inverkehrbringen oder die Einfuhr eines damit gekennzeichneten Produkts nicht behindert oder unterbunden werden darf, es sei denn, dass konkrete Beweise für eine missbräuchliche Verwendung der CE-Kennzeichnung vorliegen