Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur [BNetzA] für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen [trenner] Federal Network Agency for Electricity, Gas, Telecommunications, Post and Railway ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit mit Sitz in Bonn. Am 13. Juli 2005 ging sie durch Umbenennung aus der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post [RegTP] hervor. Sie hat die zentrale Aufgabe, für die Einhaltung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), Postgesetzes (PostG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und ihrer Verordnungen zu sorgen. Damit gewährleistet sie die Liberalisierung und Deregulierung der Märkte Telekommunikation, Post und Energie durch einen diskriminierungsfreien Netzzugang und effiziente Netznutzungsentgelte. Sie ist unter anderem die Zuständige Behörde für die Umsetzung des EMVG. Die Beauftragten der Bundesnetzagentur haben in diesem Zusammenhang das Recht, Betriebsgrundstücke ebenso wie die Betriebs- und Geschäftsräume, als auch Fahrzeuge, auf denen oder in denen Geräte hergestellt oder zum Zwecke des Inverkehrbringens gelagert werden, ausgestellt sind oder betrieben werden, während der Geschäfts- und Betriebszeiten zu betreten. Sie dürfen diese Geräte besichtigen und prüfen sowie auch zu Prüfzwecken betreiben lassen. Darüber hinaus sind sie befugt, Geräte zu Prüf- und Kontrollzwecken vorübergehend zu entnehmen. Wird bei der Prüfung festgestellt, dass ein Gerät/Betriebsmittel nicht den CE-Kennzeichnungsbestimmungen entspricht, so trifft die BNetzA alle erforderlichen Maßnahmen, um das Inverkehrbringen oder Betreiben dieses Gerätes zu verhindern oder zu beschränken. Über zahlreiche Außenstellen unterhält die Bundesnetzagentur Kontakt zur Industrie und den Verbrauchern. Für die Funkstörungsannahme gibt es die bundeseinheitliche Rufnummer: 0 180-32 32 32 3. Genaueres siehe Gesetzestext zum EMVG und folgende Website