BImschV Bundes-Immissionsschutz-Verordnung

German Federal Ordinance on the Implementation of the Federal Immission Control Act
Von Bedeutung ist hier die Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImschV -, Bundesgesetzblatt, Jg. 1996, Teil I, Nr. 66, S. 1966-1968 vom 20. Dez. 1996. Sie gilt für die Errichtung von Hochfrequenzanlagen [10MHz bis 300GHz] und Niederfrequenzanlagen [16 2/3Hz bzw. 50Hz], die gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden und nicht einer Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bedürfen. Die Verordnung enthält Anforderungen, d.h. zulässige Grenzwerte [Immissionsgrenzwerte] für die elektrische und magnetische Feldstärke zur Vorsorge und zum Schutz der Allgemeinheit gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder. Bezüglich des Nachweises der Einhaltung der Grenzwerte wird auf DIN VDE 0848 Teil 1 verwiesen. Wirkungen elektromagnetischer Felder auf elektrisch oder elektronisch betriebene Implantate werden mit dieser Verordnung nicht erfasst Volltext siehe: