Betriebsmittel

Equipment
Das Wort „Betriebsmittel“ verkörpert in den verschiedenen technischen Disziplinen sehr unterschiedliche Begriffe. Aus Sicht der Elektrotechnik beispielsweise zählen dazu alle Teile, die der Erzeugung, Behandlung und Anwendung elektrischer Energie dienen, z.B. Leiter, Leitungen, Schalter, Motoren, Generatoren, Beleuchtungseinrichtungen usw.. Aus Sicht der neuen EMV-Richtlinie bzw. des EMVG ist „Betriebsmittel“ der Oberbegriff für die von der EMV-Richtlinie bzw. dem EMV-Gesetz erfassten Objekte. Er gliedert sich in die beiden Unterbegriffe „Geräte“ und „ortsfeste Anlagen“, für die allgemeine, d.h. von allen Betriebsmitteln zu erfüllende und besondere, d.h. für die beiden Kategorien jeweils spezifische, EMV-Schutzanforderungen gelten