Anlage

Installation / Fixed Installation
Der Begriff „Anlage“ bezeichnet aus technischer Sicht vorzugsweise eine ortsfeste, in der Regel aus vielen Komponenten und Geräten bestehende, auf Dauer an einem bestimmten Ort installierte und betriebene Einrichtung, die der Erfüllung eines bestimmten Zweckes dient, z.B. Telefonanlage, Industrieanlage, Kläranlage, Müllverbrennungsanlage, Kraftwerksanlage, Automatisierungsanlage, Blitzschutzanlage u.v.a.. Speziell im Sinne des „alten“ EMVG vom September 1998 war eine Anlage eine Zusammenschaltung von Apparaten, Systemen oder elektrischen bzw. elektronischen Bauteilen an einem gegebenen Ort derart, dass diese Bestandteile miteinander eine bestimmte Aufgabe erfüllten. Weiter hieß es: die Bestandteile müssen nicht als eine funktionelle oder kommerzielle Einheit in Verkehr gebracht werden und die Anlage selbst bedarf keiner CE-Kennzeichnung.
In der neuen EMV-Richtlinie [2004/108/EG] und in der Neufassung des daraus abgeleiteten EMVG sind besondere Bestimmungen für ortsfeste Anlagen vorgesehen. Einbezogen in diese Kategorie sind auch große Maschinen, Hochspannungsanlagen, Stromversorgungs- und Telekommunikationsnetze. Diese müssen entsprechend den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt sein, bedürfen jedoch vor der Inbetriebnahme keiner Konformitätsbewertung. Im Übrigen müssen sie aber so betrieben und gewartet werden, dass sie den grundlegenden EMV-Schutzanforderungen auf Dauer, d.h. auch nach Rekonstruktions- oder Erweiterungsmaßnahmen bis hin zu ihrer Ausserbetriebnahme und Rückbau entsprechen. Verantwortlich dafür ist der Eigentümer bzw. der Betreiber. Sollte dennoch das Umfeld durch Störungen beeinträchtigt werden, verfügen die Behörden [Bundesnetzagentur] über geeignete rechtliche Mittel, deren Abstellung zu bewirken.
Bezüglich der EMVG-gerechten Dokumentation von ortsfesten Anlagen siehe folgende Website