Das EMV-Gesetz (EMVG) ist die deutsche Umsetzung der europäischen EMV-Richtlinie 89/336/EWG. Die neue europäische EMV-Richtlinie 2004/108/EG löst die frühere Fassung 89/336/EWG ab. Daher musste das deutsche EMVG novelliert werden. Dessen Neufassung wurde am 29. Februar 2008 im Bundesgesetzblatt Nr. 6 veröffentlicht und hat mit Wirkung vom 01. März 2008 das EMVG von 1998 abgelöst.
Neue EMV-Richtlinie im Amtsblatt der Europäischen Union am 31.12.2004 erschienen. Damit würden Verwaltungsverfahren einfacher und elektrische und elektronische Geräte billiger, so die EU-Kommission. Gleichzeitig führe die Richtlinie zu einer Verbesserung der Information und Dokumentation bei den Aufsichtsbehörden.
Leitfaden zur Anwendung der Richtlinie 2004/108/EG des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). Deutsche Übersetzung.