Begrenzung

Spannungsbegrenzende Bauelemente werden vorteilhaft an Schnittstellen zu langen Übertragungsleitungen, die energiereichen Störgrößen ausgesetzt sind, zum Abbau der Energie angewandt werden.


Das in Bild 1 gezeigte Anwendungsbeispiel zeigt zwei Begrenzungsmaßnahmen: Zunächst wird davon ausgegangen, dass ausserhalb des zu schützenden Systems eine Leitung durch einen direkten Blitzschlag getroffen werden kann, dessen Strom sie zu tragen grundsätzlich imstande ist.

Am Systemeingang - und dies sollte grundsätzlich die Gebäudegrenze sein - wird dieser Strom über den Blitzstromableiter wenigstens zum größten Teil gegen Erde abgeleitet. Ein Blitz-Teilstrom wird mit der entsprechenden Potentialanhebung in das Tiefere des Systems eindringen.

Hierbei wird auch das Feld des primären Blitzstromes eine Rolle spielen und im inneren Systemteil eine Störspannung induzieren.


Bild 1: Blitzstromabteilung und Überspannungsbegrenzung

Diese sekundäre Blitz-Störgröße wird nun am Eingang zur eigentlichen Signalverarbeitungseinrichtungbegrenzt. Auch hier gilt, dass der Übespannungsableiter möglichst am Schrank- bzw. Geräteeingang anzuordnen ist, damit der Strom nicht tiefer in die Einrichtung eindringen kann, sondern den äußeren Weg zum Potentialausgleich nimmt.

Begrenzung ist Schutzmaßnahme! Beim Ansprechen des Schutzes werden die Signale der entsprechenden Stromkreise gestört:
 

  • Es ist hinzunehmen, daß die Signalübertragung für die Ansprechdauer der Begrenzung unterbrochen ist. Redundanz der Übertragung möge diesen Verlust ausgleichen.
  • Die entstehenden symmetrischen und verbleibenden asymmetrischen Störgrößen dürfen die Funktion der elektronischen Einrichtung nicht unzulässig beeinflussen.